Gilt für die Aufschlüsselung nach Arbeitstagen und die Liste der Feiertage. Für das genaue Ergebnis Ihr Bundesland wählen.
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Wählen Sie zwei Daten, um die Aufschlüsselung nach Kalender- und Arbeitstagen zu sehen
Bei Arbeitstagen werden Wochenenden und die Feiertage des gewählten Landes übersprungen.
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Wählen Sie ein Startdatum und eine Anzahl an Tagen, um die Frist zu finden
Was ist ein Arbeitstage Rechner?
Ein Arbeitstage Rechner zählt die Tage zwischen zwei Daten oder findet ein neues Datum, indem er Tage addiert oder abzieht. Wahlweise zählt er alle Kalendertage oder nur Arbeitstage ohne Wochenenden und gesetzliche Feiertage. Sie wählen Ihr Bundesland, denn gesetzliche Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Das Ergebnis eignet sich für Fristen, Zahlungsziele, Vertragslaufzeiten, Urlaubsplanung und Projekttermine.
Der Unterschied zwischen Kalender- und Arbeitstagen ist wichtig, sobald eine Frist reale Arbeit betrifft. Kalendertage zählen jeden Tag, Arbeitstage nur Montag bis Freitag ohne Feiertage. Eine Frist von 30 Kalendertagen endet deshalb oft deutlich früher als 30 Arbeitstage.
Beispiel: 30 Kalendertage ab Montag, 1. Juni 2026, ergeben Mittwoch, 1. Juli 2026. 30 Arbeitstage später ist es bundesweit Montag, 13. Juli 2026. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland fällt Fronleichnam (4. Juni 2026) in den Zeitraum, dort liegt das Ergebnis einen Tag später, am Dienstag, 14. Juli 2026.
Arbeitstage, Werktage und Kalendertage
Arbeitstage sind im Alltag die Tage von Montag bis Freitag, die kein gesetzlicher Feiertag sind. Genau diese zählt der Rechner. Werktage sind etwas anderes: Nach § 3 BUrlG gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag. Steht in einem Vertrag oder einer Frist „Werktage”, prüfen Sie, ob der Samstag mitgezählt wird. Kalendertage zählen jeden Tag, auch Wochenenden und Feiertage.
So nutzen Sie den Arbeitstage Rechner
Tage zwischen zwei Daten. Wählen Sie Start- und Enddatum. Sie sehen Kalendertage, volle Wochen, Arbeitstage, Wochenenden und Feiertage im Zeitraum. Mit „Enddatum mitzählen” berücksichtigen Sie beide Tage, wenn Ihre Frist das verlangt.
Datum in X Tagen. Wählen Sie ein Startdatum, geben Sie die Zahl der Tage ein und entscheiden Sie, ob addiert oder abgezogen wird. Mit den Schnellwahlen 7, 14, 30, 60, 90 und 365 Tage geht es schneller.
Bundesland wählen. Voreingestellt sind die neun Feiertage, die bundesweit gelten. Für das genaue Ergebnis wählen Sie Ihr Bundesland. Ihre Auswahl bleibt in Ihrem Browser gespeichert.
Details prüfen. Das Ergebnis nennt Datum, Wochentag und die abgezogenen Feiertage, damit Sie es vor einem Vertrag oder einer Mitteilung nachvollziehen können. Wie viele Stunden Sie in einem Zeitraum abrechnen können, sehen Sie im Stundensatz Rechner; was ein Gehalt pro Stunde ergibt, im Stundenlohn Rechner.
Feiertage je Bundesland
Gesetzliche Feiertage regeln die Länder. 2026 gelten bundesweit neun, darunter Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 3. Oktober und die beiden Weihnachtstage. Weitere Feiertage gelten nur in einzelnen Ländern, zum Beispiel Heilige Drei Könige in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt oder Fronleichnam in sechs Ländern. Dazu kommen einmalige Feiertage wie der 8. Mai in Berlin in den Jahren 2020 und 2025.
Der Rechner nutzt dafür fest eingebaute Daten für die Jahre 2020 bis 2040 (Stand Oktober 2026, Quelle: Nager.Date). Beim Berechnen werden keine Daten an Drittanbieter gesendet. Für Zeiträume außerhalb dieser Jahre zählt der Rechner nur Wochenenden und weist darauf hin. Kommunale und regional begrenzte Feiertage, etwa Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns oder das Augsburger Friedensfest, sind nicht enthalten.
Fristen: Starttag und Fristende
Bei Fristen wird nach § 187 Abs. 1 BGB der Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis fällt, etwa der Tag des Zugangs eines Schreibens. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an dessen Stelle. Der Rechner setzt diese Regel nicht automatisch um und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie bei Verträgen, Bescheiden und Kündigungen den Wortlaut der Vereinbarung oder Vorschrift.